ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Stand 01.01.2025

 

Inhalt

§1 Beginn und Umfang des Unterrichts

§2 Inhalte des Nachhilfeunterrichts

§3 Entlohnung

§4 Auskunft und Schweigepflicht

§5 Kündigung

§6 Zusätzliche Vereinbarungen und Änderungen

§ 1 Beginn und Umfang des Unterrichts

Das Dienstverhältnis zwischen den beiden Vertragspartnern beginnt nach Vertragsvereinbarung. Frühestens nach Terminabsprache.
Die Nachhilfe findet in einem Umfang von einer Unterrichtsstunde (60 Min.) pro Woche statt. Mehrbedarf wird vertraglich festgehalten.
Die Lehrkraft sowie der Nachhilfeschüler verpflichten sich vereinbarte Termine wahrzunehmen. Kann eine Vertragspartei eine abgesprochene Nachhilfestunde nicht wahrnehmen, ist dies der anderen Vertragspartei so früh wie möglich, aber bis spätestens 9:00 Uhr des Vortages mitzuteilen. 
Bei versäumter oder verspäteter Absage durch die Lehrkraft hat der Schüler Anspruch auf einen Ersatztermin. Bei versäumter oder verspäteter Absage durch den Schüler/Sorgeberechtigten, wird die Stunde in Rechnung gestellt. 

Betriebsurlaub ist einmal jährlich 14 Tage in den Sommerferien, 5 Tage in den Herbst- und Osterferien und wird frühzeitig bekannt gegeben.

Soweit gewünscht können Termine aus dem Betriebsurlaub in den Ferien vormittags nachgeholt werden. Dieses wird vorher nochmal ausdrücklich angekündigt. Es wird darauf hingewiesen, dass Ersatztermine bis zu einen bekanntgegebenen Zeitpunkt einzufordern sind. Ansonsten verfallen diese. 

An Sonn- und Feiertagen findet keine Nachhilfe statt.

§ 2 Inhalte des Nachhilfeunterrichts

Die Nachhilfekraft übernimmt die Nachhilfe/ Lernförderung in den vereinbarten Fächern.
Die Nachhilfekraft verpflichtet sich, den Schüler dabei zu unterstützen, Lerndefizite
aufzuarbeiten, und auf Fragen und Anmerkungen des Schülers nach bestem Wissen
einzugehen.
Der Schüler bemüht sich, vorhandene Lerndefizite aufzuarbeiten, und bereitet den
Unterricht in Absprache mit der Nachhilfekraft gewissenhaft vor.

Es findet Präsenzunterricht in den Unterrichtsräumen statt. Hausbesuche sind nach vorheriger Absprache möglich. (Siehe §3) Onlineunterricht findet über Teams, Zoom, Skype oder Video Call statt. 

§ 3 Entlohnung

Die Nachhilfekraft erhält eine Entlohnung in Höhe von 75 € pro Monat inkl. Material und max. 4 Unterrichtsstunden. Diese verfallen, wenn sie nicht genutzt werden. Jede weitere Stunde wird mit 18 € vergütet. Generalistische Ausbildung 22€/Stunde . Die Nachhilfekraft ist nicht verpflichtet, abgesagte Termine durch den Schüler/Sorgeberechtigten nachzuholen. Aus Kulanz kann sie aber, bei freien Plätzen, den Termin nachholen. 

Hausbesuche werden mit einer Fahrtkostenpauschale von 2,50 € zzgl. 0,38 €/Kilometer vergütet. Diese reduziert sich, wenn Besuche im gleichen Gebiet liegen.

Ferien - Crash -Kurse 20€/ Stunde, 10 Stunden 180 €

Die Zahlungen der Entlohnung erfolgt monatlich im voraus, innerhalb von 7 Tagen nach erhaltender Rechnung. 

Bei der Generalistischen Ausbildung oder MFA erfolgt die Abrechnung am Monatsende bis spätestens 28. des Monats.

Rechnungen werden bis spätestens 28. des Vormonats vom Abrechnungsprogramm per Email (kostenlos) oder postalisch (zzgl. 1,50 €) zugestellt.  

Zahlungsmöglichkeiten: SEPA Überweisung, QR Code Bank und QR Code PayPal.

Bei Nichtzahlung der Rechnung nach der 2. Zahlungserinnerung, behält sich der Nachhilfelehrer vor, die Stunden bis zur Zahlung auszusetzen. Es wird darauf hingewiesen, dass Mehrkosten durch Zahlungsverzug entstehen können.

§ 4 Auskunft und Schweigepflicht

Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle für das Unterrichten des Schülers wesentlichen Auskünfte zu erteilen.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die den persönlichen Lebensbereich der jeweils anderen Vertragspartei betreffen und ihrer Natur nach einer Geheimhaltung verlangt, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

§ 5 Kündigung

Der Vertrag ist mit einer Kündigungsfrist von einem Monat (30 Tage)zu kündigen. Sonderregelungen bei der generalistischen Ausbildung.

Der Anbieter behält sich vor, bei wiederholter Nichtzahlung den Vertrag zu sofort fristlos zu kündigen.

§ 6 Zusätzliche Vereinbarungen und Änderungen

Zusätzliche Vereinbarungen zwischen dem Schüler/ des Sorgeberechtigten und der Nachhilfekraft bedürfen der Schriftform. Änderungen der AGB werden frühzeitig bekannt gegeben ( u.a. auf der Rechnung). Der Kunde verpflichtet sich, diese zu lesen. Wenn keine Einwendungen innerhalb von 14 Tagen erhoben werden, gelten diese als akzeptiert.